Meine genealogischen Forschungen

Seit Jahren beschäftige ich mich mit der Erforschung meiner Ahnen und zum Teil auch von deren Seitenverwandten und Nachkommen.

Forschungsgebiet

Mittlerweile habe ich Daten von mehr als 2.600 verwandten Personen gesammelt, welche vorwiegend in Kärnten, Steiermark, Krain und Küstenland (heute Slowenien) gelebt haben. Mein geografischer Forschungsschwerpunkt liegt hierbei im ehemaligen Landgericht Finkenstein, welches sich mit den Sprengeln der röm.-kath. Pfarren Fürnitz/Brnca, St. Stefan bei Finkenstein/Šteben-Bekštanj, Maria Gail/Marija na Zilji und Latschach/Loče deckt. Heute liegt dieses Gebiet zum größeren Teil in der Marktgemeinde Finkenstein am Faaker See, der nördliche Teil in der Stadtgemeinde Villach.

Genealogische Quellen

Bei der Beschäftigung mit seinen Ahnen kommt man nicht umhin, sich auch mit der Verwaltungs- und Kirchengeschichte der letzten Jahrhunderte auseinander zu setzen. Bevor 1939 die Standesämter in Österreich eingeführt wurden, waren die Lebensdaten von Personen nur bei den Religionsgemeinschaften erfasst. In den sogenannten Matriken wurden die Taufen/Geburten, Eheschließungen und Sterbefälle/Begräbnisse eingetragen. In Kärnten reichen die meisten Kirchenmatriken bis ins 17. Jahrhundert zurück, falls sie nicht durch irgendwelche Umstände in Verlust geraten sind. Matriken sind die wichtigsten Quellen zur Erstellung eines Familienstammbaumes oder einer Ahnentafel. Reichen diese Datensammlungen nicht mehr aus, gilt es andere Quellen zu erschließen.

Grundherrschaft und Untertanen

In der Regel war die ländliche Bevölkerung bis 1848 einer Grundherrschaft untertänig. Das bedeutete, dass man nicht in vollem Umfang persönlich frei war. Der Untertan war abgabenpflichtig und musste für den Grundherrn Frondienste leisten. Auch Eheschließungen oder Hofübergaben mussten von der Obrigkeit genehmigt werden. Der Bauer war nicht Eigentümer seines Hofes, sondern bewirtschaftete diesen für seinen Grundherrn. In Kärnten erfolgte dies zumeist in der rechtlichen Form der Freistift, eine Art Leihe bis auf Widerruf. Die Besitzübergabe erfolgte aber dennoch meistens vom Vater an den ältesten Sohn. Dies erfolgte im Form einer Ehrung, einer Abgabe an die Grundherrschaft, welche in Ehrungsprotokollen festgehalten wurde. Neben diesen Ehrungsprotokollen (auch Verehrprotokoll) finden sich in den überlieferten Beständen der Grundherrschaften auch Heiratsbriefe, Gerichtsprotokolle, Inventare etc., welche oft interessante Informationen über die Vorfahren liefern können. Freilich werden sich auch diese Quellen irgendwann einmal erschöpfen. Und dann ist man am sogenannten toten Punkt angelangt. Dieser markiert die Spitzenahnen, deren Eltern und Herkunft durch gängige Forschungsmethoden nicht mehr eruierbar sind.

Datenverarbeitung

Mit der Zeit sammeln sich eine Menge an Daten an, deren Organisation und Evidenzhaltung zur Herausforderung wird. Zur Verwaltung und Visualisierung der genealogischen Daten benutze ich derzeit die Software Family Tree Maker 2010 in der deutschen Version.

Die Ergebnisse

Unter folgendem Menüpunkt finden sich einige Beiträge über meine Forschungen: Artikel

© 2021 by Mag. Christian Gallobitsch